Praxis für Verhaltenstherapie und lösungsorientierte Kurzzeittherapie

Anmeldung, Kosten und Abrechnung

Privatpraxis in Oldenburg Eversten: Beihilfe, Privatkassen, Heilfürsorge, Bundeswehr, Berufsgenossenschaften

Meine Praxis in Oldenburg-Eversten ist eine Privatpraxis für Psychotherapie. Eine Abrechnung ist – abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen – über Beihilfe, private Krankenversicherungen, Heilfürsorge, die Bundeswehr oder Berufsgenossenschaften möglich.

Sie können die Kosten für eine Psychotherapie, Paartherapie oder ein Coaching auch selbst übernehmen. Welche Regelung für Sie gilt, klären wir vor Beginn der Zusammenarbeit so transparent wie möglich.

Persönliche Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt telefonisch. Bitte hinterlassen Sie mir eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter und nennen Sie Ihre Telefonnummer. Ich melde mich bei Ihnen zurück.

Im persönlichen Telefonkontakt können wir Ihre konkreten Fragen besprechen und klären, ob und wann ein erster Termin möglich ist.

Ich führe keine klassische Warteliste und vergebe Termine nach Möglichkeit kurzfristig. Sollten Sie innerhalb von drei Wochen kein Terminangebot erhalten haben, melden Sie sich bitte noch einmal bei mir.

Telefon: 0441 36 164 500

Privatpraxis in Oldenburg

Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkunde für Verhaltenstherapie führe ich seit 25 Jahren meine Privatpraxis in Oldenburg-Eversten.

Die Abrechnung richtet sich nach Ihrer persönlichen Versicherungssituation.

Beihilfe und Heilfürsorge

Wenn Sie beihilfeberechtigt oder über die Heilfürsorge abgesichert sind, können zunächst bis zu zwei Sprechstunden und 5 probatorische Sitzungen vereinbart werden. Diese ersten Gespräche geben Ihnen die Möglichkeit zu prüfen, ob Sie sich wohlfühlen und ob Sie den Eindruck haben, dass die Zusammenarbeit für Sie hilfreich sein kann. Sie können sich auch mehrere Therapeuten anschauen.

Im Anschluss können weitere Sitzungen beantragt und bewilligt werden.

Private Krankenversicherung

Auch privat Versicherte können kurzfristig einen ersten Termin vereinbaren. Die ersten Gespräche dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der Klärung, ob die Therapie zu Ihrem Anliegen passt.

Private Krankenversicherungen haben unterschiedliche Tarife und Regelungen. Bitte fragen Sie deshalb vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Versicherung nach:

Ob psychotherapeutische Leistungen übernommen werden. Dann stehen Ihnen 5 probatorische Sitzungen zur Verfügung, ohne Antrag, bei denen Sie sich auch mehrere Therapeuten anschauen können.

Erkundigen Sie sich dann bei Ihrer Kasse, welche Bedingungen für eine Behandlung bestehen, ob ein Antrag gestellt werden muss, welche Unterlagen benötigt werden und in welcher Höhe die Kosten erstattet werden.

Eine verbindliche Zusage zur Kostenübernahme kann nur Ihre Versicherung erteilen.

Psychotherapie für Angehörige der Bundeswehr

Wenn Sie Soldatin oder Soldat der Bundeswehr sind, benötigen Sie zunächst eine Verordnung Ihres zuständigen Truppenarztes für probatorische Sitzungen.

Nach diesen ersten Gesprächen kann bei entsprechender Voraussetzung eine Kurzzeittherapie angeschlossen werden. Bitte bringen Sie die erforderlichen Unterlagen zu Ihrem ersten Termin mit.

Behandlung nach einem Arbeitsunfall

Wenn Ihre Beschwerden im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall oder einer beruflich verursachten Belastung stehen, kann eine Behandlung über die zuständige Berufsgenossenschaft möglich sein.

Berufsgenossenschaften können eine psychotherapeutische Behandlung genehmigen. In der Regel besteht dabei die Möglichkeit, die behandelnde Therapeutin selbst auszuwählen. Bitte klären Sie vor Beginn, welche Genehmigung und welche Unterlagen benötigt werden.

Selbstzahlung

Sie können psychotherapeutische Gespräche auch selbst bezahlen. In diesem Fall entscheiden Sie gemeinsam mit mir, welche Anzahl und Häufigkeit von Terminen für Sie hilfreich ist.

Mir ist wichtig, dass Sie den therapeutischen Prozess selbst mitgestalten. Sie entscheiden, ob Sie weitere Termine wünschen und in welchem zeitlichen Abstand die Gespräche stattfinden sollen.

Die Höhe des Honorars beträgt 120,00€.

Kosten für Coaching

Coaching ist eine Selbstzahlerleistung und wird normalerweise nicht von Krankenversicherungen übernommen.

Zu Beginn klären wir gemeinsam, welches Anliegen Sie mitbringen, welche Ziele Sie verfolgen und welcher zeitliche Rahmen sinnvoll sein kann. Die Kosten und die voraussichtliche Dauer werden vorab transparent vereinbart.

Gesetzliche Krankenversicherung

Meine Praxis ist eine Privatpraxis und verfügt nicht über eine reguläre Zulassung zur Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen.

Eine direkte Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist daher grundsätzlich nicht möglich. In besonderen Fällen kann ein Kostenerstattungsverfahren infrage kommen. Ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, entscheidet ausschließlich Ihre Krankenkasse.

Bitte nehmen Sie vor Behandlungsbeginn Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf und lassen Sie sich das mögliche Vorgehen sowie eine Kostenübernahme schriftlich bestätigen.

Terminabsagen

Ein vereinbarter Termin wird verbindlich für Sie reserviert. Kurzfristig abgesagte Termine können häufig nicht anderweitig vergeben werden.

Bitte sagen Sie einen Termin deshalb so früh wie möglich ab. Die genaue Absagefrist und eine mögliche Berechnung bei verspäteter Absage werden vor Beginn der Zusammenarbeit mit Ihnen besprochen.

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zur ersten Orientierung.
  • Sie können jederzeit ohne Angabe von Gründen 48 Stunden vor dem Termin absagen oder verlegen.
  • Sollte der Zeitraum kürzer sein, fällt eine Gebühr in Höhe von 50 % des Honorars an
  • Sollten Sie den Termin nicht spätestens 12 Stunden vorher absagen, gilt er als durchgeführt.

Ja. Meine Praxis in Oldenburg-Eversten ist eine Privatpraxis für Psychotherapie. Eine Abrechnung kann je nach persönlicher Situation über private Krankenversicherungen, Beihilfe, Heilfürsorge, die Bundeswehr oder Berufsgenossenschaften erfolgen.

Das hängt von Ihrem Tarif ab. Bitte klären Sie Umfang und Voraussetzungen direkt mit Ihrer Versicherung.

Die Website nennt die Beihilfe als Abrechnungsmöglichkeit. Die aktuellen Bedingungen sollten individuell bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Ja. In der Regel benötigen Sie zunächst eine Verordnung Ihres zuständigen Truppenarztes für probatorische Sitzungen.

Nach einem Arbeitsunfall oder bei bestimmten beruflich verursachten Beschwerden kann eine Behandlung über die zuständige Berufsgenossenschaft möglich sein. Bitte lassen Sie sich die Kostenübernahme vor Beginn bestätigen.

Ja. Eine Behandlung als Selbstzahlerin oder Selbstzahler ist möglich. Honorar, Sitzungsdauer und Zahlungsweise werden vorab transparent besprochen.

In der Regel nicht. Paartherapie und Coaching sind normalerweise Selbstzahlerleistungen.

Eine reguläre Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist in meiner Privatpraxis nicht möglich. In besonderen Fällen kann ein Kostenerstattungsverfahren infrage kommen. Bitte klären Sie dies vor Beginn direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Möchten Sie Ihr Anliegen persönlich besprechen?

Die Anmeldung und Terminabstimmung erfolgen im persönlichen Telefonkontakt. So kann in Ruhe geklärt werden, ob das Angebot zu Ihrem Anliegen passt.